In Deutschland verbotene Kfz-Kennzeichen

§ 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Unterscheidungszeichen, Erkennungsnummern sowie Kombinationen aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern, die gegen die guten Sitten verstoßen, als unzulässig.

Aufgrund dieses Paragraphen empfiehlt die Verwaltungsvorschrift zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung den Zulassungsstellen, keine Buchstabenpaare zu vergeben, die Codes zu nationalsozialistischen Organisationen Bezug darstellen.

Die Bundesländer handhaben diese Empfehlung unterschiedlich, während im einen Land z.B. Zahlenkürzel wie „18“ oder „88“ erlaubt sind, lässt ein anderes Land diese Kürzel nicht zu.

Buchstabenkürzel

HJ = Die Hitler Jugend war die Nachwuchsorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeitspartei (NSDAP)
NS = Nationalsozialismus
KZ = Konzentrationslager
SA = Sturmabteilung, paramilitärische Kampforganisation der NSDAP
SS = Schutzstaffel der NSDAP
SD = Reichssicherheitsdienst. SS-Einheit zum Personenschutz von Nazi-Größen.
N-SU = Nationalsozialistischer Untergrund
N-PD = Nationaldemokratische Partei Deutschlands
SK-IN = Skinhead

Zahlenkürzel

Zu den rechtextremistischen Zahlen-Kombinationen, mit denen sich Gleichgesinnte zu erkennen geben und ihre Gesinnung nach außen dokumentieren zählen laut Verfassungsschutzbericht 2013 des Landes Brandenburg:
18 = Abkürzung für Adolf Hitler (erster und achter Buchstabe im Alphabet)
28 = Abkürzung für „Blood & Honour“ (zweiter und achter Buchstabe im Alphabet)
88 = Abkürzung für Heil Hitler (achter Buchstabe im Alphabet)

GESCHICHTE DER KFZ-KENNZEICHEN
Die Einführung einer Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge Ende des 19. Jahrhunderts hatte das Ziel, die Anonymität innerhalb des Straßenverkehrs aufzuheben. Erste Verkehrsunfälle mit Fahrerflucht veranlassten einzelne örtliche Behörden unabhängig voneinander entsprechende Nummernschilder an Fahrrädern anbringen zu lassen.
Die Geschichte der Kfz-Kennzeichen in Deutschland