Die Geschichte der Kfz-Kennzeichen in Deutschland

Die Einführung einer Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge Ende des 19. Jahrhunderts hatte das Ziel, die Anonymität innerhalb des Straßenverkehrs aufzuheben. Erste Verkehrsunfälle mit Fahrerflucht veranlassten einzelne örtliche Behörden unabhängig voneinander entsprechende Nummernschilder an Fahrrädern anbringen zu lassen.

Erste Kennzeichen in den Ländern des Deutschen Reichs

Am 1. Oktober 1906 wurde die erste Regelung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen erlassen, die zum 1. Oktober 1907 in Kraft trat: Zu diesem Zeitpunkt waren in den 26 Ländern des Deutschen Reichs ca. 10.000 Personenkraftwagen, ca. 16.000 Kräfträder und knapp 1.000 Lastkraftwagen zugelassen.
Von einer vollkommen einheitlichen Regelung innerhalb der Länder kann rückwirkelnd nicht die Rede sein, da sich in den Kennzeichen zwischen den Ländern doch noch Unterschiede feststellen lassen:
In größeren Länder begannen die Nummernschilder z.B. mit einer römischen Zahl, gefolgt von einem Buchstaben für einen Verwaltungsbezirk und einer Ziffenrfolge (z.B. I – A = Preußen/Berlin, II – A Bayern/München,…).
Kleinere Staaten verzichteten auf die römische Zahl, und begannen die Kennzeichen mit einem oder zwei Buchstaben, gefolgt von Ziffern. Dieser Ansatz ist z.B. für die freien Hansestädte Lübeck, Bremen und Hamburg (HL, HB und HH) bis zur Gegenwart noch zu beobachten.

Kfz-Kennzeichen in der Nachkriegszeit des 2. Weltkriegs

Direkt nach dem 2. Weltkrieg wurden in einer Übergangszeit unterschiedliche Farben für die einzelnen Besatzungszonen genutzt:
– schwarz auf orange: amerikanische Besatzungszone
– schwarz auf rot: französische Besatzungszone
– schwarz auf blau: britische Besatzungszone
– schwarz auf weiß: sowjetische Besatzungszone

Ab 1948 wurden die Kennzeichen in den vier Besatzungszonen dahingehend vereinheitlicht, dass sie alle weiße Schrift auf schwarzem Grund hatten, und jeweils mit zwei Buchstaben, die meist übereinander geschrieben wurden, begannen. Dabei erkannte man anhand der Buchstaben die entsprechende Besatzungszone, in der das Fahrzeug zugelassen war. So stand z.B. das Kürzel „BR“ für „Britische Zone Rheinland“ oder „AB“ für „Amerikanische Zone Bayern“.

Das aktuelle System der Kfz-Kennzeichen

In der DDR wurde im Jahr 1953 ein eigenes System für Kfz-Kennzeichen eingeführt, während die BRD das heute noch gültige System zum 1. Juli 1956 einführte.

HINTERGRUND: FAHRZEUGZULASSUNGSVERORDNUNG
§ 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Unterscheidungszeichen, Erkennungsnummern sowie Kombinationen aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern, die gegen die guten Sitten verstoßen, als unzulässig: Hintergründe zu § 8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung