Aufbau der deutschen Kfz-Kennzeichen

Die einzelnen Bestandteile eines Kfz-Kennzeichens sind das Unterscheidungszeichen, die Erkennungsnummer, die Prüfplaketten und das Dienstsiegel.

Unterscheidungszeichen

Das Unterscheidungskennzeichen eines Kfz-Kennzeichens besteht aus einem, zwei oder drei Buchstaben.
Die Unterscheidungskennzeichen der Verwaltungsbezirke werden durch die Länder beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beantragt und aufgehoben. Grundsätzlich erkennt man am Unterscheidungskennzeichen den Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde, in dem ein Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat, bzw. die Zuordnung zu einem Organ des Bundes oder Landes.

Erkennungsnummer

Die Erkennungsnummer eines Kfz-Kennzeichens besteht aus einem oder zwei Buchstaben und ein bis vier Ziffern. Bei Behördenkennzeichen werden bis zu sechs Ziffern vergeben, da hier die Buchstaben in der Erkennungsnummer fehlen und somit die Ziffern als einziges Unterscheidungsmerkmal herangezogen werden.

Unerwünschte Erkennungsnummern

Durch das System der Kfz-Kennzeichen ergeben sich eine Vielzahl von möglichen Kennzeichen. Grundsätzlich ist es einem Fahrzeughalter möglich, sich ein Wunschkennzeichen zu sichern. Allerdings gibt es die Auflage, dass ein Kfz-Kennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf. Diese Kennzeichen sind nach §8 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung unzulässig. Durch Verwaltungsvorschrift ist beispielsweise geregelt, dass die Zulassungsstellen keine Buchstabenpaare vergeben, die auf nationalsozialistische Organisationen Bezug nehmen. Einzelne Landkreise erkennen verzichten auch auf die Vergabe von weitere Buchstabenkombinationen, die zweideutig sein könnten.

Begrenzung auf maximal acht Stellen

Ein Kfz-Kennzeichen darf nicht mehr als acht Stellen haben, was dazu führt, dass sich Restriktionen bei den Erkennungsnummern aufgrund bereits vorhandener Unterscheidungszeichen ergeben können: Liegt z.B. beim Unterscheidungszeichen eines mit drei Buchstaben vor, so können in diesem Fall für die Erkennungsnummer nur noch maximal fünf Stellen genutzt werden.

Prüfplaketten auf deutschen Kennzeichen

Zwischen Unterscheidungskennzeichen und Erkennungsnummer ist auf den hinteren Kennzeichen mit der runden TÜV-Plakette ein Aufkleber angebracht, der den Termin der nächsten Hauptuntersuchung dokumentiert.

Zwischen 1985 und 2009 war die AU-Plakette fester Bestandteil auf dem vorderen Kennzeichen. Diese dokumentierte, anlog zur TÜV-Plakette, den nächsten Termin der Abgasuntersuchung (zu Beginn der Einführung auch Abgassonderuntersuchung, ASU). Dieselfahrzeuge waren bis Ende 1993 noch von der AU ausgenommen.

Ab 2010 ist die Abgasuntersuchung fester Bestandteil der Hauptuntersuchung. Da die bis dahin vergebenen AU-Plaketten bei der nächsten Hauptuntersuchung von den Nummernschildern entfernt wurden sind die AU-PLaketten bis Ende 2012 aus dem Straßenverkehr verschwunden.

Dienstsiegel auf deutschen Kfz-Kennzeichen

Zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungnummer befindet sich desweiteren das Dienstsiegel, welches Namen und Wappen des Landes trägt, in dem das jeweilige Fahrzeug zugelassen ist.